verpflichtende Selbsttests an Schulen

Seit dem 12. April 2021 gilt an niedersächsischen Schulen die Testpflicht für Schüler*innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen. Der Besuch der Schule ist für Schüler*innen nur gestattet, wenn durch die Unterschrift der Eltern bestätigt wird, dass ein negatives Testergebnis vorliegt. Besucher*innen werden gebeten, sich vorab in einem öffentlichen Testzentrum testen zu lassen und ihre Bestätigung vorzuzeigen.
Die Ausgabe der Testkits am ersten Schultag nach den Osterferien verlief ohne besondere Vorkommnisse. Auf dem Bild ist eine Gruppe der Klasse R10b mit ihrem Klassenlehrer Frank Meier zu sehen. Er erklärt die neuen geltenden Regeln und gibt Tipps zu den Selbsttestkits.